Tipp:
Wenn Sie Einnahmen aus Leistungen nach § 13b Abs. 5 UStG auf das Konto 090 buchen, so werden diese bei USTVA berücksichtigt. Führen Sie immer erst eine Testübertragung durch und prüfen diese Zahlen.
Wichtig:
Sollten Sie selber ein eigenes Konto erstellt haben, welches auf das Feld 103 (§ 13b) der Anlage EÜR oder die ELSTER-Nummer 6000501 bucht, so werden diese Buchungen NICHT berücksichtigt! buchen Sie in diesem Fall die Buchungen auf das Konto 090 um.